| Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber |
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Prolog
376 Mrd. € in Österreich und 5,4 Billionen € in Deutschland reines Geldvermögen ergeben ein durchschnittliches Privatvermögen von ca. EUR 57.000.-. Pro Kopf, vom Baby bis zum Greis. Zweck der Einkaufsgemeinschaft ist es, den Wert dieses Vermögens für die Mitglieder der Gesellschaft für die Zukunft abzusichern und zu erhalten. Natürlich wissen wir, dass die tatsächliche Aufteilung der Vermögensverhältnisse spezifisch betrachtet völlig anders aussieht. Es gibt die „Superreichen“, die „Vermögenden“, die „Zufriedenen“ und die „Armen“. Unabhängig davon, ob es um große Reichtümer, mittlere und kleine Vermögen oder um den kontinuierlichen Werteaufbau durch monatlich leistbare Beiträge geht, im Vordergrund steht immer die persönliche Werterhaltung und Vermögensabsicherung – denn Armut tut weh! Das Armut entsteht liegt aber nicht nur an der mangelnden Möglichkeit des individuellen sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes, ein Vermögen zu bilden. Sie ist immer wieder urplötzlich und völlig unerwartet entstanden. In allen aufgezeichneten Zeitepochen der Weltwirtschaft kam es immer wieder vor. Vor allem ausgelöst durch die Zyklen der bestehenden Finanzsysteme. Vermögende wurden schlagartig arm. Arme wurden an den Rand der Existenz gestürzt. Die, denen es noch schlechter ging überlebten diese Krisen nicht. Diese Zyklen, ausgelöst durch Verschiebung der Machtverhältnisse, Aufblähung des Wohlstandes und die daraus entstehenden Kriege wiederholen sich etwa alle zwei bis drei Generationen - seit tausenden von Jahren. Ein einziges Instrument hat alle diese Zyklen unbeschadet überdauert. Seit seiner Entdeckung vor über 6.000 Jahren. „Gold“. Einen ähnlichen Stellenwert als Wertdarstellung nimmt Silber ein. Jene, die in den Krisenzeiten aller Epochen diese Edelmetalle hatten gingen als Gewinner hervor. Nach den Krisen waren es die Edelmetallbesitzer, welche die Wirtschaft wieder aufbauten. Welche Fortschritt, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze, soziale Sicherheitsnetze und schlussendlich wieder Wohlstand schafften. Hier liegt der Hauptbeweggrund der zur Entstehung der Einkaufsgemeinschaft geführt hat. Unser bestehendes monetäres Finanzsystem steht kurz vor dem unausweichlichen Kollaps. Vielleicht gelingt es der Politik und den Entscheidungsträgern der Wirtschaft das Unvermeidbare noch einige Jahre hinauszuzögern. Aufhalten oder gar verhindern vermag es aber mit Sicherheit keiner mehr. Wir, die Gründer der Einkaufsgemeinschaft, haben es uns daher zur Aufgabe gemacht eine Gemeinschaft zu bilden, der jeder beitreten kann. In der die Gesellschaftsmitglieder die Möglichkeit haben, ihre Vermögenswerte gegen den sicheren Wertverfall in der Zukunft zu sichern. Wir nutzen unsere Ausbildung, unser Wissen, unsere Beziehungen und Kontakte und unsere jahrzehntelange Erfahrung um einer möglichst großen Gemeinschaft die Chance zu geben auch in der Zukunft ein Leben in Wohlstand und Sicherheit zu genießen, und einen möglichst sorgenfreien Weg für unsere Kinder und Kindeskinder zu ebnen. >>Seitenanfang>> Was machen wir? Die Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Motiviert und angetrieben von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und von der Faszination des Jahrtausendalten Glanzes und der Wertbeständigkeit von Gold und Silber, möchten wir die Möglichkeit schaffen Ihre hart erworbenen Vermögenswerte durch die Investition und den Erwerb von physischem Gold und Silber gegen die Gefahren des monetären Finanzsystems und der inflationären Politik der Wohlfahrtsstaaten abzusichern und zu schützen. Wir sehen uns als das Kompetenzzentrum für Edelmetalle in Österreich, welches als Marktentwickler Interessierten ermöglicht, eine der klassischsten Formen der Kapitalanlage in Sachwerten, zur Werterhaltung von vorhandenem Vermögen, zu nutzen. Das mit Aufrichtigkeit und Zuverlässigkeit mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Zu diesem Zweck haben wir eine Verwaltungsgesellschaft beauftragt, treuhändig im Namen der Einkaufsgemeinschaft physische Gold- und Silberbarren zu kaufen, zu verkaufen, den Transport, die Lagerung und die Versicherung zu organisieren und abzuwickeln. Sowie die gesamten, für einen reibungslosen Ablauf notwendigen, administrativen Tätigkeiten durchzuführen. Wir lassen für Sie alle anfallenden Tätigkeiten für den Erwerb von Edelmetallen und deren Verwaltung von Spezialisten durchführen. Das bedeutet für Sie:
Beispiel Einkauf: Die von Ihnen beauftragte Verwaltungsgesellschaft kauft die Gold- und Silberbarren in größtmöglichen Barren zu Bankkonditionen. Der Erwerb großer Barren wird durch die kumulierte Einlage der Einkaufsgemeinschaft möglich. Je kleiner die Barrengröße desto teuerer der Anschaffungspreis. Der bestätigte Kurs/Einkaufspreis der Edelmetalle für die Einkaufgemeinschaft enthält bereits alle möglichen Aufschläge durch Bankenmargen von max. 0,6%, Innen- und Vermittlungsprovisionen von max.1,0%, Handlinggebühr der Bank für die Barrenregistrierung (variabel), Manipulationsgebühr und alle sonstigen Gebühren, welche beim Einkauf entstehen können. Beispiel Transport: Die Transportkosten des gesicherten Transportes der Edelmetalle zu den Lagerstätten werden auf den einzelnen Gesellschafter heruntergebrochen. Dadurch ist der Transport für den einzelnen beinahe kostenlos. Derzeit fallen für Gesellschafter keine Transportkosten an. Beispiel Lagerung: Die von Ihnen beauftragte Verwaltungsgesellschaft lagert für die Einkaufsgemeinschaft die erworbenen Gold- und Silberbarren in einem gesicherten Tresorraum bei einem Bankinstitut in der Schweiz und in Liechtenstein. Bei der Lagerung werden die Lagerungskosten ebenfalls auf den einzelnen Gesellschafter heruntergebrochen. Beispiel Versicherung: In den mechanisch und elektronisch auf dem neusten Stand gesicherten Tresorräumen, sind die Edelmetalle zusätzlich auf Verlust durch Einbruch, Raub, Diebstahl u.ä. versichert. Auch hier minimieren sich die Versicherungskosten durch die Vielzahl der Gesellschafter. Beispiel (Teil)Verkauf/Austritt aus der Gesellschaft: Die von Ihnen beauftragte Verwaltungsgesellschaft veräußert Ihre Anteile am Gesellschaftsvermögen je nach Wunsch und Möglichkeit am Edelmetallmarkt zu tagesaktuellen Rückkaufspreisen oder bietet den Gesellschaftern der Einkaufsgemeinschaft die Übernahme der Anteile zu einem aktuell berechnetem Anteilspreis an. Sollte der Gegenwert der zu veräußerten Anteile dem Marktwert einzelner Gold- und Silberbarren entsprechen, besteht auch die Möglichkeit der physischen Auslieferung der Barren am Lagerort. Berücksichtigt man die Ersparnisse durch die Einkaufsgemeinschaft bei Einkauf, Transport, Lagerung, Versicherung und beim eventuellen Verkauf der Edelmetalle, sind die anfallenden Verwaltungskosten der Verwaltungsgesellschaft (0,23% pro Monat des Gesellschaftsvermögens) verschwindend gering. >>Seitenanfang>> Zweck der Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber Ges.n.b.R Der primäre Zweck der Einkaufsgemeinschaft ist die Werterhaltung und Absicherung vorhandener Vermögenswerte. Durch die monatlichen Sparpläne können aber auch Vermögenswerte aufgebaut werden. Gewinne erwirtschaften die einzelnen Gesellschafter ausschließlich durch steigende Edelmetall- und Währungskurse. Edelmetalle rücken wieder immer mehr ins Interesse der Menschen. Sei es durch die derzeitige inflationäre Politik aller Wohlfahrtsstaaten, die Angst vor Arbeitslosigkeit, die Angst vor Vermögensverlust oder die Angst vor tatsächlichen Krisenzeiten verbunden mit kriegerischen Handlungen. Sollte es soweit kommen, werden Sie für Ihr „Inflationsgeld“ nicht mehr viel bekommen – außer vielleicht einen wärmenden Ofen. Nicht nur ein Mal haben sich Staaten in Krisenzeiten skrupellos entschuldet, indem einfach die nationale Währung entwertet oder gänzlich abgeschafft wurde. Dieses Szenario schwebt wie ein Damoklesschwert über viele Staaten und Republiken dieser Welt. Diktatorisch wird in solchen Situationen über demokratische Gemeinschaften durch die Politik verfügt. Nur die Besitzer von reellem Gold und Silber waren in diesen Zeiten auf der Seite der Gewinner. Edelmetalle welche seit Jahrtausenden die wahren Zahlungsmittel der Menschheit waren und immer akzeptiert wurden. Wir zählen auf die Gemeinschaft. Die jährliche Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft und entscheidet über alle die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten. Jeder Gesellschafter hat eine Stimme, das heißt, er entscheidet demokratisch in allen Angelegenheiten mit. Gesellschafter sind nicht Kunden der Einkaufsgemeinschaft, sondern deren anteiligen Eigentümer. Die Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber stellt eine lang ersehnte Alternative für Investoren da, welche kostengünstig mit physischem Gold und Silber eine sinnvolle Diversifikation (Ausweitung, Streuung) Ihres Portfolios im Sinne der Werterhaltung darstellen wollen. Zusätzlich können die Gesellschafter die Aufteilung Ihrer Einlage in Gold und Silber frei wählen. Das ist einzigartig in Österreich. Unsere Satzung verbietet es der Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich, z.B. in Futures oder Optionen zu investieren. Ausschließlich physische Gold- und Silberbarren dürfen erworben werden. Eine Liste und die Nummern der einzelnen Barren werden stets im passwort-geschützten Gesellschafterbereich unserer Homepage gespeichert und sind so für alle Beteiligten einsehbar. >>Seitenanfang>> Wie funktioniert es? Beitritt zur Gesellschaft / Gesellschafter werden. Nachdem Sie sich von den Vorteilen der Einkaufsgemeinschaft überzeugt haben und diese für sich selbst nutzen wollen, ist der Einstieg in die Einkaufsgemeinschaft sehr einfach. Im öffentlichen Bereich haben Sie die Möglichkeit alle erforderlichen Dokumente für einen Gesellschaftsbeitritt zu downloaden. Sie benötigen: Beitrittsantrag Einkaufsgemeinschaft Gesellschaftsvertrag Legitimationsprüfung Ergänzung zur Legitimationsprüfung Vollmacht VerwaltungsgesellschaftDiese Dokumente drucken Sie aus und füllen sie vollständig aus. Außerdem benötigen Sie: Eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Mit der ausgedruckten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Legitimationsprüfung und Ihrem Reisepass- oder Personalausweis gehen Sie zu einem Gewährleistungsorgan Ihrer Wahl (Notar, Gericht oder Gemeinde), welches anhand Ihrer Unterlagen die gesetzlich notwendige Legitimationsprüfung durchführt. Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist die Gesellschaft verpflichtet die Identität eines neuen Gesellschafters durch Überprüfung der persönlichen Daten anhand eines gültigen Reisepasses oder Personal-Ausweises durch ein oben genanntes Gewährleistungsorgan, mittels Legitimationsprüfung, festzustellen und zu archivieren. Danach senden Sie die beglaubigte Legitimationsprüfung inkl. Ergänzung, den unterschriebenen Beitrittsantrag, den unterschriebenen Gesellschaftsvertrag, die Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, die Vollmacht an die angegebene Adresse der Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber Ges.n.b.R in der Glanfeldstraße 39, 5020 Salzburg / AUSTRIA. Ihre eingetroffenen Unterlagen werden von der Geschäftsführung geprüft. Sind die Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt, unterschrieben und spricht durch die Legitimationsprüfung nichts gegen die Aufnahme als Gesellschafter in die Einkaufsgemeinschaft, erhalten Sie von der Geschäftsführung eine unterfertigte Kopie Ihres Gesellschaftsvertrages, welche die Zustimmung Ihrer Aufnahme als Gesellschafter in die Einkaufsgemeinschaft dokumentiert. Rechtskräftig wird Ihre Aufnahme in die Gesellschaft allerdings erst dann, wenn umgehend nach der Refundierung Ihres Gesellschaftsvertrages oder spätestens innerhalb von 14 Tagen, Ihre vereinbarte Ersteinlage auf dem Gesellschaftskonto der Einkaufsgemeinschaft eingegangen ist. Parallel zur Refundierung werden Ihre Unterlagen zur Bearbeitung und Verwaltung an die Verwaltungsgesellschaft weitergeleitet. >>Seitenanfang>> Kauf von Anteilen Einmal im Monat wird von der Verwaltungsgesellschaft der Wert der Gesellschaftsanteile im Unit-System berechnet und festgelegt. Zusätzlich wird auch ein Rückkaufswert berechnet und festgelegt. Ein Beispiel für die Berechnung finden Sie im folgenden Dokument: Berechnung AnteilswertDie Anzahl und den Wert seiner Gold- und Silberanteile kann der Gesellschafter jederzeit, im Internet im passwortgeschützten Bereich, einsehen. Die Werte werden monatlich aktualisiert. >>Seitenanfang>> Verkauf von Anteilen Der Gesellschafter hat die Möglichkeit die Verwaltungsgesellschaft, mit einer 14tägigen Kündigungsfrist, mit dem Teil- oder Gesamtverkauf seiner Anteile zum nächsten Monatsersten, schriftlich zu beauftragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Wahl, die angebotenen Anteile für die Neueingänge des betreffenden Monats zu erwerben oder die Gold- und Silberbarren, welche dem zu veräußernden Anteilswerten entsprechen, zum aktuellen Rücknahmepreis zu verkaufen. Zusätzlich steht es dem Gesellschafter frei, den Teil- oder Gesamtaustritt aus der Gesellschaft durch physische Übernahme der Gold- und Silberbarren, welche seinen Anteilswerten entsprechen, am Lagerort durchzuführen. Dazu erhält der Gesellschafter einen dementsprechenden Freigabeschein von der Verwaltungsgesellschaft für die Depotbank. In diesem Fall hat der Gesellschafter eventuell entstehende Steuerdifferenzen zwischen Käuferland und Einfuhrland (z.Z. möglich bei Silber) selbst zu tragen. Da nur ganze Barren verkauft werden können werden Differenzsummen, welche zwischen dem Wert der verkauften Edelmetallbarren und den tatsächlichen Anteilswerten entstehen können, durch die Verwaltungsgesellschaft monetär abgegolten. Bei einem Teilaustritt aus der Gesellschaft müssen Anteile im Wert von mindestens EUR 500.- in der Einkaufsgemeinschaft verbleiben. >>Seitenanfang>> Ansparplan Dasselbe Kauf- und Verkaufsverfahren wird durch die Verwaltungsgesellschaft auch beim monatlichen Ansparplan angewendet. Solch ein regelmäßiger Edelmetall-Ansparplan ist überhaupt erst durch den Zusammenschluss einer Einkaufsgemeinschaft möglich. Sie beauftragen die Verwaltungsgesellschaft mit monatlich gleichbleibenden Beträgen (mindestens 50.-Euro) Gold- und Silberbarrenanteile zu erwerben. Die Ersteinlage am Beginn eines Sparplanes beträgt mindestens EUR 500.- . Der Aufpreis auf die Edelmetalle, welche in kleinen Stückeinheiten viel teurer als bei großen Barren ist, die Transport-, Lager- und Versicherungskosten und der administrative Aufwand für einen einzelnen Privatkäufer wären so umfangreich, dass ein großer Anteil für die Kosten aufgewendet werden müsste. Dementsprechend klein wäre die erworbene Menge an Edelmetall. In der Einkaufsgemeinschaft sind diese Kosten durch die Satzung mit 2,76% pro Jahr (0,23% monatlich) durch die Gebührenregelung mit der Verwaltungsgesellschaft begrenzt. Zusätzlich profitieren Sie beim Sparplan von den Preisvorteilen beim Erwerb von größtmöglichen Barrengrößen durch die Verwaltungsgesellschaft. Das grundsätzlich zu sehende mittel- bis langfristige Engagement in der Einkaufsgemeinschaft zur Werterhaltung des Vermögens, gewinnt besonders beim Ansparplan große Bedeutung, da ja erst Vermögen langfristig aufgebaut werden soll. >>Seitenanfang>> |

